Häufig gestellte Fragen

Wer verschreibt logopädische Verordnungen / Rezepte?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln wie auch beispielsweise die Physio- und Ergotherapie. Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Eine Heilmittelverordnung (Rezept) für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von:
Kinderärzten, Allgemeinmedizinern (Hausarzt), Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden, Neurologen und Internisten.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.
Von der Rezeptgebühr befreit sind Kinder oder auch Erwachsene mit einer Zuzahlungsbefreiung.

Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt. Bringen Sie zu diesem Termin bitte die ärztliche Verordnung und evtl. vorhandene Unterlagen mit.

Terminvereinbarungen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.